Digitale Barrierefreiheit
Zugängliche Websites für ALLE – Barrierefrei und inklusiv.
Ab dem 28.06.2025 müssen neue Websites und Online-Shops barrierefrei gestaltet sein. Alle Menschen sollen vollen Zugang erhalten – unabhängig von möglichen Einschränkungen oder den technischen Gegebenheiten. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Website inklusiv und zukunftssicher zu gestalten.
Gesetzlich beschlossen
Ihre Website muss barrierefrei werden
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)legt fest: alle neuen Websites, Online-Shops, Softwares und Apps von Unternehmen,
die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten und die nach dem 28.06.2025 online gestellt werden,
müssen künftig barrierefrei sein. Ihre Website ist noch nicht barrierefrei? Dann wird es Zeit – wir helfen Ihnen gerne dabei.
Digitale Barrierefreiheit
Was genau bedeutet das?
Websites oder Online-Shops gelten als barrierefrei, wenn diese für sämtliche Nutzende, unabhängig von individuellen Einschränkungen, zugänglich sind. Die digitale Barrierefreiheit bezieht sich dabei nicht nur auf Text und Bild, sondern auch auf technische Funktionen wie zum Beispiel Zahlungsprozesse oder Identifizierungsmethoden. Auch eingesetzte Drittanbieter-Softwarelösungen müssen barrierefrei sein, um Hindernisse für die Nutzenden zu vermeiden.
Mit einer barrierefreien Website gewährleisten Sie, dass niemand aufgrund physischer, kognitiver oder technischer Einschränkungen ausgeschlossen wird. Ihre digitale Präsenz wird nicht nur inklusiv, Sie erweitern auch Ihre Zielgruppe.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Strafen vermeiden – Barrierefrei werden
- Ab 28.06.2025: Neu veröffentlichte Websites, Online-Shops und Apps müssen vollständig barrierefrei sein.
- Strafen: Die Missachtung des BFSG kann hohe finanzielle Strafen mit sich bringen.
- Transparenz: Unternehmen müssen über barrierefreie und nicht barrierefreie Teile ihrer Seiten informieren.
Werden Sie jetzt barrierefrei! Marcel Hoppe berät Sie gerne.
Marcel Hoppe
Beratung
Die Vorteile
von Barrierefreiheit
Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften profitieren Sie mit einerbarrierefreien Website von zahlreichen weiteren Vorteilen.
Unter anderem gehören hierzu:
- Zielgruppenerweiterung
- Positives Markenimage
- Verbesserte SEO
- Erhöhte Kund*innen Zufriedenheit
Barrierefreiheit Prinzipien der WCAG
Wahrnehmbarkeit - Bedienbarkeit - Verständlichkeit - Robustheit
Website Inhalte müssen für alle wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein. Die Technik hinter einer Website muss robust genug sein,
um von verschiedenen Assistenztechnologien genutzt zu werden. Diese vier Prinzipien gewährleisten, dass alle Nutzenden,
unabhängig von Einschränkungen, problemlos auf digitale Inhalte zugreifen können.
Unter anderem müssen folgende Aspekte im Rahmen der vier Barrierefreiheits-Prinzipien berücksichtigt werden.
Untertitel
Textgrößen
Kontrast & Farbe
Tastaturbedienbarkeit
Verständlichkeit
ALT- Tags
Code Qualität
Headline & Navigationsstruktur
Screenreader
FAQs
Barrierefreiheit im Web
Was ist digitale Barrierefreiheit & wieso ist sie wichtig?
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass digitale Produkte, Dienstleistungen und Inhalte (z. B. Websites) für alle Menschen gleichberechtigt zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von körperlichen oder technischen Gegebenheiten und Einschränkungen. Barrierefreiheit ist inklusiv, verbessert die Online-Nutzererfahrung und sorgt unter anderem für eine erhöhte Reichweite Ihrer Website.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und tritt ab dem 28.06.2025 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen aller Art (z. B. Website, Online-Shops, Zahlungsdienste) barrierefrei zu gestalten.
Fällt meine Website oder Online-Shop unter das BFSG?
Wenn Ihre Website oder Ihr Online-Shop Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher*innen anbietet, dann fallen Sie in den meisten Fällen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es gibt lediglich wenige Ausnahmen für Kleinstunternehmen (relevante Faktoren: Anzahl der Beschäftigten & Jahresumsatz). Die genauen Kriterien dafür werden zukünftig in § 2, Nr. 17 BFSG definiert.
Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung des BFSG?
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, riskieren rechtliche Konsequenzen und hohe Geldstrafen (bis zu sechsstellige Beträge). Daher ist es entscheidend, frühzeitig die nötigen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zu ergreifen.
Wie kann ich meine Website barrierefrei gestalten?
Die Barrierefreiheit Ihrer Website kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Beispielsweise durch die Optimierung der Benutzeroberfläche, die Einhaltung von Kontrast- und Textgrößenstandards, die Optimierung von Inhalten und Elementen für Screenreader und die Bereitstellung von Untertiteln und Alternativtexten. Dieses sind jedoch nur einige der Optimierungen, die vorgenommen werden müssen, um eine Website barrierefrei zu gestalten. Auch alle Inhalte, Navigations- und Headline-Strukturen sowie technische Funktionen müssen im Rahmen der Barrierefreiheit gründlich geplant und angepasst werden. Wir helfen Ihnen gerne, all diese Standards umzusetzen.
Wie unterstützt mich DAUSKONZEPT bei der Umsetzung?
Wir bieten Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket für die Barrierefreiheit Ihrer Websites und Online-Shops. Ob die Entwicklung einer neuen barrierefreien Website oder die Umwandlung Ihrer bestehenden Seite ganz nach den gesetzlichen Anforderungen – wir liefern umfassende Beratung, Audits sowie die gestalterische und technische Umsetzung, um Ihre digitalen Produkte barrierefrei und rechtssicher zu gestalten. Außerdem stehen wir Ihnen als langfristiger Berater zur Seite, denn die Barrierefreiheit ist ein fortlaufendes, nie ruhendes Thema.