Barrierefrei gestalten – Hierauf kommt es an

Die digitale Welt bietet nahezu endlose Möglichkeiten – solange man sie voll zugänglich nutzen kann. Stichwort digitale Barrierefreiheit. Je mehr unser Alltag digital vernetzt ist, desto entscheidender wird der Zugang für alle – und genau hier spielt die digitale Barrierefreiheit eine Schlüsselrolle: Nur durch sie wird sichergestellt, dass wirklich alle am digitalen Leben teilhaben können.

Das im Juli 2021 beschlossene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt vor, dass digitale Produkte und Dienstleistungen (z. B. Websites & Online-Shops) ab Ende Juni 2025 barrierefrei sein müssen. Das erfordert einiges an Maßnahmen, bringt aber auch Herausforderungen mit sich.

Wir haben euch die Kerninfos zum Thema und zum Gesetz zusammengefasst.

 

Warum ist die digitale Barrierefreiheit wichtig?

Allein in Deutschland lebten im Jahr 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung – das entspricht etwa 10 % der Gesamtbevölkerung (Quelle: Statistisches Bundesamt). In Europa lag dieser Anteil 2022 sogar bei 27 %. Barrierefreie digitale Angebote sind jedoch nicht nur für Menschen mit Schwerbehinderungen relevant: Auch Menschen mit leichten oder temporären Einschränkungen – wie z. B. Sehstörungen, Verletzungen, altersbedingten Einschränkungen oder Umgebungsumstände – können oft nicht oder nur zum Teil auf herkömmliche Websites zugreifen

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Websites und Online-Shops wirklich für alle zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von physischen, kognitiven, technischen oder Umgebungs-Einschränkungen. Die Barrierefreiheit bezieht sich dabei nicht nur auf Inhalte wie Texte und Bilder, sondern auch auf technische Funktionen, wie beispielsweise Zahlungsprozesse, Online-Terminbuchungen oder Tastaturbedienbarkeit. 

Zugängliche Websites für alle – per Gesetz vorgeschrieben

In Deutschland ist digitale Barrierefreiheit kein „Nice-to-have“ mehr, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht, die die Teilhabe aller Menschen am digitalen Leben sichern soll.

Mit dem European Accessibility Act (EAA), der durch das Barrierefreiheits Stärkungsgesetz (BFSG) am 15. Juni 2021 in deutsches Recht übernommen wurde, sind Unternehmen jetzt gefordert, ihre digitalen Angebote für jede*n zugänglich zu machen.

Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen gedacht sind – dazu gehören Websites, Online-Shops und Zahlungsdienstebarrierefrei gestaltet sein. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und betrifft nicht nur neue, sondern auch bereits bestehende digitale Angebote. Das bedeutet, dass bestehende Inhalte angepasst und alle eingesetzten Drittanbieter-Lösungen barrierefrei gestaltet sein müssen. 

Rechtliche Konsequenzen und Ausnahmen
 

Unternehmen, die den Anforderungen des BFSG nicht nachkommen, riskieren rechtliche Konsequenzen und Geldstrafen. Lediglich Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen vom BFSG ausgenommen. Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den Vorgaben auseinanderzusetzen und aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheitskriterien zu erfüllen. Wir helfen euch übrigens gerne dabei! Kontaktiert uns einfach direkt hier

Mehr Reichweite, besseres Image – Barrierefreie Angebote lohnen sich für alle

Neben dem bedeutenden Aspekt der Inklusion und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bringt die barrierefreie Gestaltung weitere geschäftliche Vorteile für Unternehmen mit sich. 

Zum einen erweitert ihr durch die Barrierefreiheit eurer digitalen Produkte und Dienstleistungen eure Zielgruppe – zum anderen stärkt ihr euer Markenimage und könnt von einer verbesserten Suchmaschinenoptimierung (SEO) profitieren.

Niemand wird mehr von euren digitalen Produkten und Dienstleistungen ausgeschlossen und euer Unternehmen profitiert sogar von Sichtbarkeit und Nutzerfreundlichkeit – Win-Win für alle Beteiligten.

Das sind die zentralen Barrierefreiheit-Prinzipien

Um eure digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten, ist ein gutes Verständnis der grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit hilfreich. Diese Prinzipien, die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert sind, helfen dabei, eure digitalen Inhalte so zu gestalten, dass alle Nutzer*innen unabhängig von ihren Fähigkeiten problemlos mit euren digitalen Online-Produkten interagieren können.

Im Folgenden werfen wir einen kurzen, ersten Blick auf die vier zentralen Prinzipien der Barrierefreiheit. Sie bilden das Fundament einer inklusiven digitalen Erfahrung, die für Menschen mit und ohne Einschränkungen gleichermaßen zugänglich ist – ob über Screenreader, Tastatur oder andere Hilfsmittel.

Die vier zentralen WCAG Prinzipien, die eine barrierefreie Gestaltung sicherstellen:

Wahrnehmbarkeit 

Eure Inhalte müssen für alle Nutzer*innen wahrnehmbar sein. Hierzu gehören barrierefreie Alternativen für Inhalte, wie beispielsweise Bildbeschreibungen oder Audiotranskriptionen.

Bedienbarkeit

Die Navigation und die Interaktion mit eurer Website muss einfach und ohne Hindernisse möglich sein – zum Beispiel durch eine Tastatursteuerung.

Verständlichkeit

Eure Inhalte und Funktionen sollten leicht verständlich und logisch nachvollziehbar sein. Auch eure Sprache sollte möglichst einfach und klar formuliert sein.

Robustheit 

Die Technik eurer Website muss stabil und flexibel genug sein, damit sie auf verschiedenen Endgeräten und mit Assistenztechnologien genutzt werden kann.

Barrierefreiheit: Für alle zugänglich, für alle wertvoll

Digitale Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, Vorschriften zu erfüllen – sie sorgt dafür, dass niemand ausgeschlossen wird und alle problemlos auf Inhalte zugreifen können.

Von der klaren Gestaltung der Inhalte bis hin zur technischen Umsetzung umfasst die digitale Barrierefreiheit viele Aspekte – und bietet Vorteile, die oft erst auf den zweiten Blick sichtbar werden. In den kommenden Blogbeiträgen werden wir tiefer in die Vorteile, die Prinzipien und Mythen der Barrierefreiheit eintauchen.

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Foto des Beraters Marcel Hoppe bei DAUSKONZEPT

Marcel Hoppe

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